Allgemeine Geschäftsbedingungen Marions Mandolinenwelt

Marions Mandolinenwelt, Inhaberin: Mag. Marion Schörkl

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Marions Mandolinenwelt und all jenen Personen, die das pädagogische Angebot in Anspruch nehmen möchten. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrages gültige Fassung der AGB in deutscher Sprache (Vertragssprache).

2. Vertrag

Der Vertrag wird halbjährlich durch Einzahlung der Rechnung (Semestergebühr) und die damit verbundene Akzeptanz der AGB durch den Schüler/die Schülerin verbindlich. 

3. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

a) Bezahlung der Semestergebühr

Die Bezahlung der Semestergebühr erfolgt durch Rechnung. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich ab Erhalt der Rechnung, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

b) Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

4. Preis

Der im Angebot angegebene Preis inkludiert alle zu berücksichtigenden Preisbestandteile, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis wird schuljährlich dem Index angepasst.

Erwachsene entrichten eine höhere Schulgebühr als Jugendliche. Als Jugendlich gelten Personen bis zum 19. Lebensjahr und Student*innen bis zum 24. Lebensjahr mit Familienbeihilfenbezug.

5. Stornobedingungen

Es gibt keine Rückerstattung der Semestergebühr.

Entfallen Unterrichtseinheiten entschuldigt (aufgrund Erkrankung des Schülers/der Schülerin oder der Lehrerin, andere Gründe) werden diese nachgeholt.

Entfällt der Unterricht unentschuldigt, wird dieser nicht nachgeholt. Entfällt der Unterricht drei Mal in Folge unentschuldigt, muss ebenfalls die gesamte Semestergebühr entrichtet werden. 

7. Rücktritt

a) Rücktrittsrecht Marions Mandolinenwelt

Marions Mandolinenwelt ist berechtigt, bei Zahlungsunfähigkeit des Schülers/der Schülerin vom Vertrag zurückzutreten. Der Schüler/die Schülerin erhält vor dem Rücktritt die Möglichkeit, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine andere effiziente Sicherheit zu erbringen.

b) Rücktrittsrecht Schüler*in

Für den Schüler/die Schülerin besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn nachweisbar entfallene Unterichtseinheiten nicht nachgeholt wurden.

8. Daten

Persönliche Daten der Schülerin/des Schülers müssen intern gespeichert und verarbeitet werden. Dies geschieht nur mit geschäftsnotwendigen Daten und soweit dies im Rahmen des Datenschutzgesetzes erlaubt ist.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Steyr-Land. Es gelten ausnahmslos die österreichischen Rechtsbestimmungen.